.
.

 



Reform der MSS
Auswirkungen auf das Fach Bildende Kunst

Ab dem Schuljahr 2011/2012 ist die Umsetzung einer umfassenden Reform der MSS geplant. Die Schülerinnen und Schüler der jetzigen 9. Klasse werden von diesen Veränderungen somit bereits betroffen sein.

Die Reform wird mit Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz vom 24. 10. 2008 begründet, die in den Ländern umgesetzt werden müssen. Im Kern werden hier insbesondere die Fächer Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen gestärkt, die mindestens zwei der schriftlich geprüften Fächer im Abitur stellen müssen.

Rheinland-Pfalz plant die Einführungen einiger Besonderheiten.

Zentral ist die Definition von zwei möglichen Prüfungsprofilen. Zum einen ein mathematisch-naturwissenschaftliches Prüfungsprofil, zum anderen ein sprachliches Prüfungsprofil. Die Beschränkung auf den sprachlichen Bereich hat zur Folge, dass der künstlerische Bereich hier keine Rolle mehr spielt. Eine mündliche Abiturprüfung in Bildender Kunst ist somit in Zukunft überhaupt nicht mehr möglich.

Die einzelnen Bundesländer gehen in der Ausführung der Vereinbarungen der KMK auch ansonsten unterschiedliche Wege und führen insgesamt vier oder fünf Abiturprüfungen ein. Baden-Württemberg hat beispielsweise für alle Schüler fünf verpflichtende Prüfungen eingeführt.

Rheinland-Pfalz plant - je nach Fach-kombination – entweder vier oder fünf Prüfungen zu fordern. Bei jeder Kombination, die Bildende Kunst als Leistungsfach enthält, sind nach derzeitigem Stand des Entwurfes fünf Prüfungen verpflichtend. Der BDK Rheinland-Pfalz lehnt diese Ungleich-behandlung der Fächer ab, da daraus unterschiedliche Belastungen der Schülerinnen und Schüler resultieren und dies mögliche Folgen für das Zustandekommen von Leistungskursen in Bildender Kunst haben könnte.

In einem Gespräch mit Vertretern des Ministeriums wurden den BDK-Vertretern die geplanten Reformen dargelegt. Der BDK hat in diesem Gespräch, in einem Gespräch mit der GEW Rheinland-Pfalz und in der schriftlichen Stellungnahme seine Position zur geplanten Reform vertreten. Es wurden Kritikpunkte benannt, aber auch konstruktive Verbesserungsvorschläge mit Vorteilen für die Schülerinnen und Schüler und auch in Hinblick auf die Erhaltung der Gleich-behandlung des Faches Bildende Kunst mit anderen Fächern gemacht.


Die Stellungnahme des BDK zur geplanten MSS-Reform finden Sie >> hier.

Lesenswert: Brief an die Ministerin - eine Stellungsnahme von Prof.Dr.Grünewald, Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz

Außerdem die aktuelle Stellungnahme von Astrid Reitz (2.Vorsitzende, BDK Rheinland-Pfalz)

Der vollständige Beitrag ist im "BDK-Brief 2010-03" auf Seite 3 erschienen.


Am Gespräch im Ministerium (mit Frau MinDg' Barbara Mathea und Herrn Michael Kaul) waren vom BDK Eberhard Grillparzer, Prof. Dr. Dietrich Grünewald, Prof. Dr. Diethard Herles und Dieter Magin beteiligt.

Uns Vertretern des BDK Fachverbands für Kunstpädagogik wurde der vorgegebene Handlungsrahmen (KMK-Beschluss), sowie die darüber hinausgehenden, seitens des Ministeriums selbst gestellten Richtlinien für die Umsetzung in Rheinland-Pfalz erläutert.

In den verschiedenen Bundesländern gibt es sehr unterschiedliche Auslegungen und Schlussfolgerungen für die Landespraxis. So werden beispielweise in Ba-Wü generell vier schriftliche Abi-Prüfungen durchgeführt.

Da aus Sicht unseres Faches Bildende Kunst (und auch des Fachs Musik) auf eine Gleichbehandlung zu pochen wäre, ginge das - im Rahmen der Vorgaben und deren Konsequenz - nur mit der Forderung für alle Schüler, nach einem 4. schriftlichen Prüfungsfach. Leicht einzusehen, dass wir für diese Forderung wenig Sympathisanten oder Unterstützer fänden. Noch haben wir bis 24. März 2010 die Möglichkeit, unsere Sichtweise mit Vorschlägen einzubringen.

Durch die neue Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Sekundarstufe II, die nun auch in Rheinland-Pfalz umzusetzen ist, ergeben sich auf Grund der neuen Verordnungen zur Mainzer Studienstufe (MSS) folgende Auswirkung auf das Fach Bildende Kunst:

Wer Interesse hat, sich tiefer mit der Materie zu befassen, erhält gerne von uns weitere Unterlagen zum Entwurf der Rechtsgrundlage der MSS.

BK und Mu können in allen Kombinationen, in denen nur 4 Prüfungsfächer verpflichtend sind (16 von 31 Kombinationen) als freiwilliges 5. Prüfungsfach gewählt werden. In Frage kommen eine mündliche Prüfung oder eine "Besondere Lernleistung" (BLL).
Gerade in der BLL kann man natürlich eine Chance sehen. Vielleicht sollten wir hierzu eine Lehrer-Fortbildung als Informationsveranstaltung anbieten?

Einen knappen Überblick über die geplanten Änderungen gibt folgende Zusammenfassung "Die künstlerischen Fächer in der MSS", die uns vom Ministerium zur Verfügung gestellt wurde. >>weiter


Konstruktive Vorschläge und Mitarbeit bei dieser Thematik können Sie unter folgender Adresse einbringen: bdk@blitzbrief.de

>>Hier gehts zu Ideen, Forderungen und Ansätzen, die Position der Fächer BK und Musik zu stärken.