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Die künstlerischen Fächer in der neuen MSS

Neue KMK-Vereinbarung:

- Statt Grund- und Leistungsfächer: Fächer auf grundlegendem und auf erhöhtem Anforderungsniveau gemäß EPA.

- Anzahl der Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau nicht mehr auf 2 beschränkt.

- Stärkere Fokussierung auf die „Kernfächer“ De, FS, Ma: 2 der Fächer De, FS, Ma müssen Prüfungsfächer sein. (GK ist sowieso immer dabei.)

- Unverändert: Die Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken.

- Grundlegend veränderte Zusammensetzung der Gesamtqualifikation: 2 Blöcke: Block I enthält alle Halbjahresergebnisse, auch die des letzten Halbjahres, Block II enthält ausschließlich die Ergebnisse aus der Abiturprüfung.

Rheinland-Pfalz:

- Die Belegung von 3 Leistungsfächern (Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau) wird beibehalten. Allerdings wird kein Fach mehr zum Grundfach abgestuft.

- Von den 3 Leistungsfächern gehen zwei mit doppelter und eines mit einfacher Gewichtung in die Qualifikation ein. Welches mit einfacher Gewichtung eingebracht wird, entscheidet die Schülerin/der Schüler. à Die "Abstufungsverbote", die bisher in allen Kombinationen mit BK oder Mu als Leistungsfach bestehen, entfallen.

- Grundsätzliches Beibehalten von 4 Prüfungsfächern (3 schriftl. , 1 mündl.).

- Die von der KMK vorgegebene stärkere Fokussierung auf die „Kernfächer“ wird folgendermaßen umgesetzt:
Stärkere Betonung der Fächer De, FS, Ma, NW, GK durch die Einführung von "Prüfungsprofilen": In der Abiturprüfung muss sich jede Schülerin/jeder Schüler für eines von zwei Prüfungsprofilen entscheiden:
De, FS, Ma o. NW, GK (sprachliches Profil)
Ma, NW, De o. FS, GK (mathematisch-naturwissenschaftliches Profil)

Konsequenzen:

- Wer 2 FS, 2 NW, NW u. Inf, BK, Mu, Sp, ev. Rel oder kath. Rel als Leistungsfächer bzw. Leistungsfach belegt hat, muss ein 5. Prüfungselement absolvieren, um eines der geforderten Prüfungsprofile abzudecken (15 von 31 Kombinationen). Das kann eine weitere mündl. Prüfung sein oder die Erstellung einer „Besonderen Lernleistung“.
z.B.:
LF: Ma De BK --> Prüfungsfächer: Ma, De, BK, GK - es fehlt NW oder FS
LF: FS FS Ma --> Prüfungsfächer: FS, FS, Ma, GK - es fehlt NW oder De

- BK, Mu, Sp, ev. Rel, kath. Rel kommen nicht mehr als 4. mündl. Prüfungsfach in Frage.
Bislang konnten diese Fächer immer dann 4. mündl. Prüfungsfach sein, wenn die Leistungsfächer schon alle drei Aufgabenfelder abdeckten. Das war bei 4 von 31 Leistungsfachkombinationen der Fall:

- BK und Mu können in allen Kombinationen, in denen nur 4 Prüfungsfächer verpflichtend sind (16 von 31 Kombinationen) als freiwilliges 5. Prüfungsfach gewählt werden. In Frage kommen eine mündliche Prüfung oder eine "Besondere Lernleistung".

Quelle: B. Matthea, 09.03.2010;
Die Zusammenfassung wurde uns freundlicherweise von Frau MinDg' Mathea (Ministerium) zur Verfügung gestellt.